Baustein Erschliessung

1. Zu- und Wegfahrt Einstellhalle

Die Erschliessung der neuen Siedlung erfolgt vollumfänglich via Thunstrasse. Der Stöcklimattweg Süd soll dabei lediglich als Verbindungsweg für den Langsamverkehr sowie die Besucherparkplätze des unteren Teilbereichs dienen.

Der aus Sicherheitsgründen schwierige Knotenpunkt Dorfmattweg lässt sich nicht optimieren oder entschärfen und sollte daher nicht weiter belastet werden. In enger Zusammenarbeit mit der KDP (Denkmalschutz) konnte mit der finalen Erschliessung Thunstrasse ein Konsens gefunden werden. Im Bereich des Bauerngartens lässt sich eine sorgfältig ins Terrain integrierte, einspurige Einstellhalleneinfahrt realisieren.

Erschliessung
Erschliessung Zu- und Wegfahrt Einstellhalle Obstgarten

2. Parkierung

Die Parkierung des neuen Areals Obstgarten wird über zwei Einstellhallen sichergestellt. Gemäss Art. 51 der kantonalen Bauverordnung beträgt die maximale Anzahl an Parkplätzen bei ca. 52 Wohneinheiten maximal 104 Abstellplätze. Im Referenzkonzept sind für die Bewohnenden 70 Parkplätze vorgesehen sowie 8 Besucherparkplätze. Dies ergibt 1.5 Parkplätze pro Wohnung (inkl. Besucher), was im Normbereich vergleichbarer Projekte liegt.

Die Gefahr von Fremdparkieren in den angrenzenden Quartieren wird mit der voran genannten Anzahl minimiert.

Einstellhalleneinfahrt
Ein- und Zufahrt Thunstrasse

3. Fusswege

Die öffentliche Zugänglichkeit und Verbindung des Areals mit den angrenzenden Quartieren wird sichergestellt. Durch das neue Wegsystem entstehen auch für umliegende Wohnhäuser und Quartiere zusätzliche Verbindungen für Fussgängerinnen und Fussgänger und insbesondere Schulkinder.

3.1 Verbindung Stöcklimattweg – Dorfmattweg

Die Querverbindung vom Stöcklimattweg Süd zum Dorfmattweg soll als öffentliches Wegrecht mittels Dienstbarkeit gesichert werden, wobei auch Betrieb und Unterhalt in die Verantwortung der Gemeinde übergehen.

3.2 Trottoir Dorfmattweg

Mit dem Neubau des Trottoirs entlang des Dorfmattweges, welches nach Vollendung ebenfalls in Gemeindeeigentum übergeht, wird eine neue und sichere Verbindung von der Moossstrasse / Stöcklimattweg Süd zur Thunstrasse und umgekehrt sichergestellt. Auf den Bau eines Trottoirs soll lediglich verzichtet werden können, wenn der Dorfmattweg vom Gemeinderat als Begegnungszone ausgeschieden und dieses Verkehrsregime durch die zuständigen Instanzen bewilligt wird. Das Verfahren zur Umsetzung einer Begegnungszone ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Planung.

3.3 Fussweg Hostet

Der zusätzliche Fussweg durch die Hostet wird ebenfalls umgesetzt, bleibt aber in der Verantwortung der privaten Grundeigentümerschaft. Da dieser Weg auch zur Erschliessung der privaten Hauszugänge dient und der Weg durch die Hostet aufgrund der natürlichen Ausbildung unterhaltsintensiver ist, wird auf eine öffentliche Sicherung im Grundbuch verzichtet.

Situation Fusswege
Situation Fusswege