Stellungnahmen zur ZPP Obstgarten

Ab sofort besteht die Möglichkeit, pro Person eine Stellungnahme zur Abstimmung abzugeben. Diese dürfen keine Beleidigungen und Angriffe auf Personen enthalten, müssen sich thematisch auf die ZPP Obstgarten beziehen und weisen maximal 1'000 Zeichen auf. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung: info@rubigen.swiss. Bitte beachten Sie, dass anonyme Stellungnahmen nicht publiziert werden.

Stellungnahme Gemeinderat Rubigen

Rubigen ist eine lebhafte, vielseitige Gemeinde und will es auch in Zukunft sein. Die Bewahrung der vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten, Gastrobetrieben und Dienstleistungsangeboten bedingt einen moderaten Ausbau von attraktiven Wohnangeboten.

Der Gemeinderat begrüsst daher eine Überbauung des «Obstgarten», der letzten grösseren Baulandreserve innerhalb von Rubigen. Der Gemeinderat hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass die planerische Umsetzung des Bauvorhabens hohen qualitativen Ansprüchen entspricht und eine haushälterische Nutzung des knappen Bodens garantiert.

Eine weitere Vorgabe ist die Erhaltung und Nutzung des erhaltenswerten Bauernhauses sowie die Schaffung von attraktiven Aufenthaltsbereichen und grosszügigen Grünflächen mit einheimischen Bäumen und Sträuchern. Der Gemeinderat ist überzeugt: Mit der vorliegenden ZPP entstehen sowohl für die Rubiger Bevölkerung wie auch für potenzielle Neuzuziehende attraktive Wohnangebote, die sich gut in das bestehende Orts- und Landschaftsbild einbinden und dazu beitragen, dass Rubigen ein lebendiges Dorf bleibt.

Stellungnahme der SP Rubigen

Die ZPP Obstgarten ermöglicht die Realisierung von Wohnraum auf einem gut erschlossenen Areal im Zentrum von Rubigen, das schon seit längerer Zeit als Bauland eingezont ist. Sie entspricht damit dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, ermöglicht das von der Gemeinde angestrebte moderate Wachstum, gewährleistet den Erhalt und die Aufwertung des geschützten Bauernhauses und schafft eine öffentliche Wegverbindung zwischen Stöcklimatt- und Dorfmattweg sowie grosszügige, naturnah gestaltete Grünflächen. Die SP Rubigen empfiehlt den Stimmberechtigten von Rubigen die ZPP Obstgarten zur Annahme.

Peter Kammer, Co-Präsident SP Rubigen
28. September 2021

Stellungnahme der Mitte-Partei Rubigen

Das Gebiet «Obstgarten» ist für die Entwicklung von Rubigen von zentraler Bedeutung. Innerhalb der Mitte-Partei Rubigen werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für dieses wichtige Areal intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert. «Wer baut, verändert». Und bei Veränderungen gibt es kaum nur eine Einheitsmeinung. Wichtig für die Mitte Rubigen ist vor allem, dass das jetzt vorliegende Konzept sorgfältig erarbeitet und gestützt auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung immer wieder verbessert worden ist. Das Areal ist seit Jahrzehnten eingezont und ideal im Ortszentrum gelegen. Wird die neue Zone abgelehnt, bleibt keine grüne Wiese im Ortszentrum. Das Gebiet wird dann nach früher festgelegten Regeln überbaut, ohne dass die Gemeinde aktiv Einfluss nehmen könnte.

Mit einem Ja zur Vorlage tragen Sie dazu bei, dass in zentraler Lage von Rubigen hochstehender Wohnraum geschaffen werden kann.

Karl Hossmann, Präsident Die Mitte
15. Oktober 2021

Weitere Stellungnahmen

In den aktuellen Diskussionen geht es oft um die (überdimensionierten) Bauten.

Ein Aspekt, der bisher nicht erwähnt wurde, aber trotzdem berücksichtigt werden sollte, ist der Leerstand an Wohnungen. Gemäss Bundesamt für Statistik ist Rubigen (1.76%) 2021 über dem schweizer Durchschnitt (1.54%) an Leerwohnungen (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bau-wohnungswesen/wohnungen/leerwohnungen.html).

Auch das spricht gegen diese massive Überbauung und für eine moderate Überbauung, damit die Leerstandsquote nicht noch höher wird. Ein höherer Leerstand wäre aus meiner Sicht nicht nachhaltig.

Deshalb NEIN zur vorliegenden ZPP Obstgarten.

Matthias Kunz

Mit der Annahme der ZPP-Obstgarten sagen wir ja:

  • Zum Referenzkonzept das im qualitätssicheren Verfahren erarbeitet und vom Expertenteam (inkl. Denkmalpflege) gut geheissen wurde
  • Zur Aufwertung und Sanierung des Bauernhauses
  • Zur grosszügigen und naturnahen Grünfläche mit mehr Bäumen als aktuell
  • Zu einer Erschliessung direkt ab der Thunstrasse in die Einstellhalle ohne die Quartiere mit Mehrverkehr zu belasten
  • Zu einem sicheren, öffentlichen Fussweg
  • Zu einer haushälterischen Nutzung des knappen Bodens

Bei einer Ablehnung der ZPP-Obstgarten wird die Parzelle gleichwohl überbaut ohne dass die erwähnten Punkte garantiert sind.

Marcel Zaugg

Aufgrund diverser Äusserungen in Zusammenhang mit dem Bauernhaus möchten wir an dieser Stelle den Inhalt richtigstellen. Für das Bauernhaus besteht unsererseits nicht ein Vorkaufsrecht, sondern ein verbindlicher Kaufvorvertrag. Die Sanierung und Aufwertung des Bauernhauses und dessen Umgebung ist Teil des Referenzkonzeptes im Rahmen der ZPP Obstgarten. Das erarbeitete Referenzkonzept ist zudem in baurechtlicher und gestalterischer Hinsicht für das zukünftige Bauprojekt massgebend und verbindlich.

ramseier + stucki architekten ag

Wir möchten folgendes festhalten: am 28.11.2021 stimmen wir u.a. über die Masse der Nutzung ab, diese sind: Sektor I Fassadenhöhe giebelseitig 13,5m (3 Vollgeschosse+Walmdach), Sektor II Fassadenhöhe 14,5m (4 Vollgeschosse), Sektor III 11,5m (3 Vollgeschosse). Über das Bauernhaus besteht einzig ein Vorkaufsrecht, wird dieses auch wirklich eingelöst? Ob die Grünflächen gemäss Projekt realisiert werden ist fraglich, wenn sogar die Sportfläche ausgelagert wird. Auch bei einem NEIN hat die Gemeinde ein Mitspracherecht. Oder taugt unser Baureglement nichts? Bei einem NEIN gelten die jetzigen Masse der bestehenden Zone W2. Derart überdimensionierte Bauten (Blöcke) können nicht erstellt werden. Aufgrund der überdimensionierten Bauten und vielen Unklarheiten sagen wir NEIN zur Abstimmungsvorlage.

Ursula Habegger-Tritten

Hinweis durch die Gemeindeverwaltung: Unter Fragen und Antworten finden Sie zu den Themen Gebäudehöhen (Wie hoch werden die Zeilenbauten wirklich), Bauernhaus (Was passiert mit dem Bauernhaus) und Verbindlichkeit des Referenzprojekts (Ist das Referenzprojekt verbindlich) weitere Informationen.

NEIN zum Investorenprojekt! Viele Ja-Argumente stimmen so nicht. Wir stimmen über die ZPP ab nicht über das Konzept. Niemand weiss wie tatsächlich gebaut wird. Deshalb heisst es ja REFERENZkonzept. Die ZPP regelt bspw. die Masse der Baukörper, die massiv grösser sind: 3 anstatt 2 Vollgeschosse, fast 70m Länge statt nur 30m, etc.). "Noch grössere Blöcke" sind bei einem Nein eben nicht möglich! Ob Grünflächen/Bäume exakt gemäss Konzept erstellt werden ist meines Wissens nicht garantiert. Auch ist die Aufwertung des Bauernhauses bei einem Ja keineswegs gesichert. Wieso wurde die Parzelle nicht bereits vor der Abstimmung von r+s Architekten gekauft? Allfälliger Mehrverkehr wird auch bei einer Ablehnung durch ein ähnliches Verkehrskonzept geregelt. Schliesslich kann man bei der ZPP Obstgarten kaum von einer Mitwirkung sprechen. Es war von Anfang an klar welches der 3 Projekte umgesetzt werden soll, nämlich dasjenige mit den meisten Wohnungen.
Familie Meier

Hinweis durch die Gemeindeverwaltung: Unter Fragen und Antworten finden Sie zum Thema Zeilenbauten (warum das Beurteilungsgremium Zeilenbauten favorisiert hat) und zum Ablauf des Werkstattverfahrens weitergehende Informationen.

In unserem Ortszentrum haben wir Rubiger eine echte Chance ein Projekt zu realisieren, das durch die Sanierung und Aufwertung des Bauernhauses und dessen Umgebung nicht nur eine schöne Adressierung erhält, sondern vor allem am richtigen Ort verdichtet. Was schön ist und was nicht, ist immer subjektiv. Fakt ist, dass mit konzentrierten Bauten, welche gemäss Referenzkonzept max. 9.35 Meter und max. 12.35 Meter (und nicht 11 Meter und 14 Meter) hoch sein werden, grosszügige Aussenräume entstehen. Solche freien Flächen, von welchen das ganze Quartier profitieren kann, können mit mehreren kleineren Gebäuden, die dicht nebeneinanderstehen, nicht erschaffen werden. Wir befürworten das Projekt ZPP Obstgarten und stimmen JA.

Daniel und Fabienne Bühler-Briod

Vielfach lese ich die Aussage: Weniger ist mehr. Aber ist in diesem Fall, weniger wirklich mehr?

Dass der Obstgarten überbaut wird, ist ja allen klar. Bei einem Nein der ZPP wird es kein Mitwirkungsverfahren und somit kein Mitspracherecht der Gemeinde mehr geben. Auch sollte bedenkt werden, dass die Zu- und Wegfahrten in die umliegenden Quartiere verlagert werden könnte und der sichere, öffentliche Fussweg durch den Obstgarten nicht sichergestellt ist.

Beim Referenz Projekt sind grosszügige naturnahe Grünflächen und etliche Bäume geplant. Bei einem Nein wäre diese Umsetzung nicht sicher. Auch für das Bauernhaus könnte es schlecht aussehen. Bei einer Ablehnung der ZPP ist die Aufwertung des Bauernhauses nicht sichergestellt. Warum nehmen wir diese Chance also nicht wahr und sagen JA zur Veränderung, JA für eine qualitätsvolle, grosszügige Überbauung, die für Rubigen eine Aufwertung in vielerlei Hinsicht bringt?

All dies sind für mich Gründe genug und ich bin der Überzeugung:

Weniger ist in diesem Fall, nicht mehr! Ich bin deshalb für ein starkes JA!

Katrin Zaugg

Wir sind überrascht, was man "unter verdichtetem Bauen" verstehen kann. Mit grossem Aufwand ist es gelungen durch aktive Einflussnahme für die Sicherheit der Kinder von Rubigen einigermassen zumutbare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Neubauten sind meistens mit Lärm und Mehrverkehr verbunden. Diskussionen gab es schon als unser Teil überbaut wurde. Das sind und waren wir uns bewusst. In einer ersten Präsentation vom 24.8.2020 am Infoanlass der Gemeinde sprach man aber von 50 Wohnungen, 81 Parkplätzen und 243 Fahrten. Wer heute am Morgen in Rubigen versucht in die Belp- oder Thunstrasse zu fahren, weiss wie mühselig und Nerven aufreibend das sein kann. Die Strassen sind bereits jetzt stark belastet. Liebe Rubigerinnen und Rubiger, wollen wir das?

Deshalb: NEIN ZUR ZPP mit Spezial- und Neuregelungen und zu einer übertriebenen Verdichtung.

Roger Thöny und Familie

Ich habe mir zu Beginn dieses Schreiben die Gegenseite angehört und auch dessen Stellungnahme gelesen. Ich verstehe, wenn mir Gegner sagen, dass es zu gross wird, dass sie dann einen «Block» vor dem Haus haben. Da stellt sich mir jedoch die Frage, was gibt die Sicherheit, dass wenn ein Nein abgestimmt wird, dass dann nicht noch grössere «Blöcke» kommen? Vielleicht noch dichter beieinander?

Durch den ZPP Obstgarten, werden neue Fussgängerwege geschaffen. Dadurch sehe ich die Chance, dass ein neuer, sicherer Weg, ohne Verkehr, für Kinder (sei es für die Schule oder auch um zur Freund*in, Grosi/ Grosätti, etc. zu gehen), aber auch für uns Erwachsenen und Betagten Menschen erbaut wird.

Als Jungbürgerin von Rubigen ist es mir wichtig, dass wir in die Zukunft denken. Es wird überall und immer mehr Menschen geben, auch in Rubigen. Weshalb dann nicht einen schönen, grosszügigen Grünflächen mit vielen Bäumen erschaffen, wo zukünftig Kinder spielen können, wo sich Freunde treffen und wo ich weiss, dass ich alles im Dorf habe, was ich brauche?

Marion Zaugg

Mit der Annahme der ZPP Obstgarten wird ein Fussweg für Erwachsene und ein sicherer öffentlicher Schulweg für die Kinder der Dorfmatte erstellt. Dieser Weg verbindet die angrenzenden Quartiere mit dem Zentrum. Darüber hinaus werden die künftigen Zu- und Wegfahrten der Autos gesamthaft über die Thunstrasse erfolgen, was bei einer Ablehnung der ZPP nicht mehr garantiert ist. Bei einem «Nein» kann die Parzelle auch nach altem Baugesetz überbaut werden, was in der Folge ebenfalls zu Mehrverkehr führen würde. So oder so wird es Mehrverkehr geben. Dieser sollte aber nicht in den Quartieren stattfinden, sondern über die bereits verkehrsberuhigte (30er Zone) Thunstrasse. Deshalb unterstützen wir die ZPP Obstgarten mit einem JA.

Franz Christen und Silvia Jenni

Durch die Mitwirkungen zur ZPP Obstgarten haben wir erreichen können, dass die Verkehrserschliessung direkt über die Thunstrasse erfolgt und nicht über die Moosstrasse und den südl. Stöcklimattweg oder den Dorfmattweg.
Mit dem Fussweg durch den Obstgarten wird ein sicherer öffentlicher Schulweg errichtet, welcher die Verkehrserschliessung des Obstgartens zur Thunstrasse umgeht.
Mit der Ablehnung der ZPP Obstgarten ist die Verkehrserschliessung des unteren Obstgartens wieder ungeregelt und eine Erschliessung über die Moosstrasse und den südl. Stöcklimattweg ist wieder gegeben. In diesem Fall wird der Obstgarten nach dem Gemeindebaureglement Rubigen überbaut. Die Gebäude im Obstgarten könnten in diesem Fall bis an die minimalen Grenzabstände gebaut und bis auf eine Höhe von 10.3 m (gem. altem GBR) oder sogar bis auf 13.0 m (gem. neuem GBR) gebaut werden. Zum Vergleich: in der ZPP Obstgarten sind Höhen vom von 11.5 m bis 14.5 m vorgesehen.

Zur Sicherheit der spielenden Kinder und Fussgänger an der Moosstrasse, dem südl. Stöcklimattweg sowie dem Dorfmattweg und der Gestaltungssicherheit im Obstgarten ist es unseres Erachtens sinnvoll, die ZPP Obstgarten anzunehmen.

Familie Filli, Familie Gerwig und Familie Oppliger

Ich unterstütze das Bauen im Dorf, die Verdichtung nach innen und somit auch das Überbauen des Obstgartens.

Was für mich jedoch unverständlich ist, ist der Entscheid des Beurteilungsgremium für die ortsfremde Variante 1 für den Baustein Neubau des Referenzkonzepts. Der Schlussbericht zeigt im selben Wortlaut auf, dass es besser integrierbare (Variante 2) und verträglichere (Variante 3) Lösungen gibt. Das Bebauungsmuster und -raster (Bezugsachsen), auf das die Bauvolumen der gewählten Variante 1 Bezug nehmen, ist auf einer tieferen Betrachtungsebene (Fussgänger) nicht mehr erkenn- und erlebbar. Die Bezugsachsen orientieren sich am Strassen- statt am Gebäuderaster. Die "gewisse Selbstverständlichkeit" der Ausrichtung und Höhenstaffelung der Baukörper erschliesst sich mir leider nicht. Die "bauliche Neudefinition" unterteilt das Quartier, anstatt es zu verbinden - widersprüchlich zu dem, was die durchquerenden Fusswege suggerieren möchten.

Die zwei Riegelbauten sind Fremdkörper, die nichts mit der unmittelbar danebenliegenden kleingliedrigen gewachsenen Dorfstruktur gemeinsam haben.

Yvonne Aebersold

Hinweis durch die Gemeindeverwaltung: Unter Fragen und Antworten finden Sie zum Thema Zeilenbauten (warum das Beurteilungsgremium Zeilenbauten favorisiert hat) und zum Ablauf des Werkstattverfahrens weitergehende Informationen.

Als Anwohner im betroffenen Quartier und als Bürger dem die offensichtliche Zersiedlung der Landschaft seit jeher Sorgen bereitet, bin ich absolut dafür das vorab im Ortskern möglichst verdichtet gebaut wird. Ich sehe jedoch nicht ein wieso ein derart überdimensioniertes, und in keiner Weise ins Ortsbild passende, Bauprojekt mittels Änderung der aktuellen Bauordnung ermöglicht werden soll. Die bisherigen Regelbauzonen reichen völlig aus und erlauben auch die Einhaltung der vorgegebenen Geschossflächenziffer. Zudem muss man nicht Architekt sein, um auf den ersten Blick festzustellen, dass die riesigen Baukörper weder ins Quartier noch zum Ortsbild passen. Gemäss Botschaft der Gemeinde zur Abstimmung ist Rubigen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Dorf von lokaler Bedeutung eingestuft. Genau dieses angeblich schützenswerte Ortsbild wird durch solche massiven Wohnblöcke geradezu verschandelt. Deshalb gibt es für mich nur eine richtige Wahl am 28.11.2021: ein klares NEIN!

Stefan Meier

Die überbauen des Obstgarens mit dem jetzt geltenden Baurecht ist genug. Wir benötigen in Rubigen keine Monsterbauten mit unbezahlbaren Wohnungen. Es werde mit dieser Überbauung «qualitätsvoller Wohn- und Lebensraum» gefördert beziehet sich nur auf die Neubauten die umliegenden Häuser und Wohnungen verlieren massiv an Wohnqualität. Trotz allen mitwirkungsverfahren hatten wir zu diesem Referenzkonzept KEINE Mitsprache, wir wurden nur informiert und nicht angehört. Bei diesem Vorhaben gibt es seitens Gemeinde und ihren Einwohnern keine Gewinner. Daher hoffe ich auf die Vernunft aller Einwohner und bitte Sie diese ZPP Obstgarten mit NEIN zu versenken!

Beat Krähenbühl

Wir finden es erstaunlich und auch bedauerlich, dass es nicht geschafft wird, in einer so grossen Überbauung die gesetzlichen Anforderungen an eine Spielfläche zu erfüllen und eine Befreiung der geforderten Spielfläche beantragt wird. Im unteren Teil des Grundstücks ist die Neigung nicht mehr sehr gross, daher ist die Begründung mit dem «steilen Gelände» schon fraglich und aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Zudem muss, um zum Schulhaus (der Alternative) zu gelangen, die Kantonsstrasse überquert werden. Jüngere Kinder müssten dabei von ihren Eltern begleitet werden.

Einmal mehr sagen wir, weniger ist mehr. Weniger Wohnungen, dafür genügend Spielfläche würde die Überbauung aufwerten und die Anforderungen erfüllen.

Manuela Kunz

Ich bin gegen die ZPP Obstgarten, jedoch für die Bebauung des Obstgartens. Für die Verdichtung auf zentral gelegenen Baufeldern wie dem Obstgarten braucht es keine Zone mit Planungsplicht. Das verdichtete Bauen kann schon heute mit dem bestehenden Baurecht umgesetzt werden. Mit dem bestehenden Baurecht können keine 67.5 Meter langen, bis zu 14.5 Meter hohe Riegel gebaut werden. Mit dem jetzigen Baurecht können besser ins Dorfbild passende Bauten umgesetzt werden. Das Referenzprojekt sieht eine Ausnützungsziffer (GFZo) von 0.77 über das gesamte Baufeld vor. Für das untere Baufeld ergibt das eine GFZo zwischen 0.9 und 1. Eine solche Verdichtung schreibt der Kanton für Bümpliz vor. Aktuell muss die untere Parzelle eine Ausnützung von 0.5 erreichen, womit das Ziel eines moderaten Wachstums in Rubigen mehr als erreicht werden kann. Deshalb: Bauen mit Vernunft! Die ZPP Obstgarten schiesst über das Ziel hinaus und passt nicht in unser Dorf. Ich gebe der ZPP Obstgarten ein klares Nein.

Urs Stoupa

Es ist mir ein Anliegen, auf die Dimensionen der geplanten Bauten einzugehen und dem die aktuell geltende baurechtliche Grundordnung (Masse) gegenüberzustellen.

Die Matte auf welcher die Überbauung «Obstgarten» entstehen soll, besteht aus zwei Parzellen. Die untere Parzelle ist aktuell W2 und mit einer max. Gebäudehöhe von 6m und einer max. Gebäudelänge von 25m bebaubar. Für die obere Parzelle gilt eine max. Gebäudehöhe von 7m und eine max. Gebäudelänge von 30m.
Aktuell ist es also bereits möglich, die Matte zu bebauen und attraktiven Wohnraum in unserer Gemeinde zu schaffen. Neu sollen deutlich höhere Bauten und auch deutlich längere Gebäude gebaut werden. Ein Block mit einer Gebäudelänge von fast 68 Metern, einer Fassadenhöhe von 11,5m und einer Breite von 16m. Versetzt dazu ein zweiter Block mit 56 m Länge und 14,5m Höhe. Die zwei Häuser unterhalb des Bauernhauses werden 13,5m hoch und ca. 17m breit.

Eine Neuorientierung des Dorfbildes als Argument einzubringen geht nicht. So kann jeder Bau legitimiert werden. Die Matte zu bebauen macht Sinn, das Projekt ZPP Obstgarten schiesst jedoch am Ziel vorbei. Deshalb, NEIN zur ZPP Obstgarten

Véronique Stoupa

Die vorgesehene Überbauung des «Obstgartens» mitten im Dorfkern von Rubigen berührt und wird auch von den Anwohnenden intensiv diskutiert. Einige haben sich zur «IG Anwohner Obstgarten» zusammengeschlossen und sind daran im ganzen Dorf einen Flyer zu verteilen, um die vorgesehene Überbauung abzulehnen. Unsere Demokratie und unser Dorf leben vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Selbstverständlich ist ja dann auch, dass die Abstimmungsunterlagen des Gemeinderates ebenso sorgfältig gelesen werden. Als ehemaliger Gemeindepräsident habe ich entschieden, mich zu politischen Themen im Dorf nicht mehr öffentlich zu äussern. Zum Loslassen gehört auch Schweigen. Auf dem Flyer sind – wie sich das gehört - die Namen der Mitglieder der Interessengemeinschaft aufgeführt. Unter anderem wird da auch der Name «Krähenbühl» genannt. Mit dem Namen «Krähenbühl ist es halt so eine Sache: In der Regel gibt es viele davon. So auch hier. In Sichtweite der vorgesehenen Überbauung leben gleich zwei Krähenbühl. Der Eine ist Mitglied der IG, der Andere bin ich.

Renato Krähenbühl, ehemaliger Gemeindepräsident 2006 bis 2019


Die geplante Überbauung Obstgarten mit ihrem städtischen Bauvolumen und Aussehen passt nicht ins Ortsbild von Rubigen, das uns sehr am Herzen liegt. Auch auf der Parzelle des Bauernhauses ist bislang vieles unklar, da darüber nur sehr wage und nicht transparent informiert wurde. Dass die Matte (Obstgarten) überbaut wird ist völlig klar, die Frage ist bloss wie! Auch stellt sich die Frage der Infrastruktur des Dorfe Einkaufen, Schule, Kindergarten, Verkehr usw! Aus all diesen Gründen empfehlen wir ein NEIN am 28.11.2021 an der Urnenabstimmung, denn weniger ist mehr.

Dieter und Kathrin Gosteli

Über was wird bei der ZPP Obstgarten NICHT abgestimmt? Das Bauen in einer ZPP setzt in der Regel eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Deshalb wurde parallel zur Erarbeitung der ZPP bereits auch die entsprechende Überbauungsordnung auf der Grundlage des Referenzkonzepts erarbeitet. Die Überbauungsordnung regelt die zulässige Bebauung in einem höheren Detaillierungsgrad ( Baubereiche etc.), wobei die Vorgaben der ZPP und des Referenzkonzepts berücksichtigt werden müssen.

Die Grenzabstände der zwei Zeilenbauten in den Baufeldern 2und 3 sind teilweise nicht nachvollziehbar, sind diese doch immer noch mit Koordinaten angegeben. Ich erwarte dass, diese Masse ergänzt werden. Wenn ich die Verbindlichkeit der ZPP ( setzt in der Regel eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus, als verbindlich erachten muss, möchte ich dies nachverfolgen können.) Überhaupt weniger und kleiner wäre mehr! Darum empfehle ich am 28.11.21 ein kräftiges Nein in die Urne zu legen.

Willy Gammeter

«Obstgarten Gedanken: Wir fragen uns, - warum über das Bauernhaus nicht offen kommuniziert wird (Geheimniskrämerei) und für die Bevölkerung vieles unklar ist? – warum mitten im Dorfzentrum eine Insel geschaffen werden soll, welche aufgrund der Gebäudehöhen von 11,5 bis 14,5m und der Gebäudevolumen, weder ins Dorfbild noch in die direkte Umgebung passt?–wie soll ein bereits jetzt zu Hauptverkehrszeiten überlastetes Dorfzentrum zusätzlich über 50 Wohneinheiten mit der damit verbundenen Mobilität (Autos, Velos, Fussgänger usw.) verkraften? Fazit: Weniger wäre mehr!»

Heinz Habegger-Tritten

«Ein für unser Dorf moderates, willkommenes Wachstum ist auch mit einer Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) von 0.6 erreichbar. Muss es hier in Rubigen mehr sein als das vom Kanton gesetzlich Verlangte, wenn man bedenkt, dass dann auch die Infrastrukturkosten höher werden? Es ist schade, dass eine Variantenabstimmung für uns Rubiger und Rubigerinnen nicht vorgesehen ist. Gerade, weil es um städtebauliche Massnahmen für unser Dorf geht, und wir uns um seine Skyline sorgen.»

Maria & Timothée Barrelet