1
Qualitätssicherndes Verfahren

Durchführung Werkstattverfahren

In enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege, dem Oberingenieurkreis OIK II, der Gemeinde sowie unter Beizug von internen und externen Fachexperten wurde in einem Werkstattverfahren ein Referenzkonzept erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der ZPP wie auch der UeO. Ziel des qualitätssichernden Verfahrens war, ein Projekt zu entwickelt, welches sich gut ins Orts- und Landschaftsbild integriert und auf die spezifischen Gegebenheiten angemessen Rücksicht nimmt.

Erarbeitung Referenzkonzept

Das Referenzkonzept zeigt die künftige Überbauung des Areales und dient als Beurteilungsgrundlage und Qualitätsmassstab in Gestaltungsfragen und wird mit den Vorschriften verbindlich verankert. Alle Bauvorhaben werden auf Basis des Referenzkonzepts im Baugesuchsverfahren von einem unabhängigen Beurteilungsgremium aus ausgewiesenen Fachpersonen beurteilt.

abgeschlossen
2
Informationsanlass

Der Gemeinderat hat die Bevölkerung früh und transparent informiert. Am 24. August 2020 fand in der Aula Rubigen eine erste Veranstaltung zum laufenden Werkstattverfahren mit Informationen zum Inhalt und Verfahren des Referenzkonzepts statt, wozu die betroffenen Anwohnenden schriftlich eingeladen worden sind.

abgeschlossen
3
Erarbeitung Entwurf ZPP und UeO Obstgarten

ZPP D Obstgarten

Die bisherigen Regelbauzonen WG 2 und W2 werden aufgehoben und durch die ZPP D «Obstgarten» ersetzt. Hierfür wird ein ordentliches Planerlassverfahren notwendig (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Beschluss und Genehmigung). Die ZPP bezweckt die Realisierung einer qualitativ hochwertigen Wohnüberbauung sowie den Erhalt und die Umnutzung des schützenswerten Bauernhauses. Auf Basis des Referenzkonzepts wird das Areal in drei Sektoren unterteilt. Diese weisen unterschiedliche, maximal zulässige Fassadenhöhen sowie Anzahl Vollgeschosse auf. Die Bevölkerung stimmt an der Urnenabstimmung für die Einführung der neuen ZPP D «Obstgarten» ab.

UeO Obstgarten

Die Überbauungsordnung regelt, detaillierter als die ZPP, die Grundsätze der Bebauung und definiert u. a. konkrete Baufelder, die Erschliessung & Parkierung oder die Aussenräume. Die Erstellung der UeO erfolgt parallel zur Erarbeitung der ZPP im ordentlichen Planerlassverfahren (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Beschluss und Genehmigung). Die UeO liegt in der Entscheidungskompetenz des Gemeinderates und wird auf Basis der von der Bevölkerung und vom Kanton genehmigten ZPP beschlossen.

abgeschlossen
4
Öffentliche Mitwirkung

Im Rahmen des Planerlassverfahrens fand zu ZPP & UeO Obstgarten eine ordentliche Mitwirkung statt. Diese dauerte vom 6. November bis 7. Dezember 2020. Im Rahmen der Mitwirkung fand am 16. November 2020 eine weitere Informationsveranstaltung statt.

abgeschlossen
5
Überarbeitung Eingaben Mitwirkung

Die eingegangen Mitwirkungen wurden gesichtet und wenn möglich in die Vorlag eingearbeitet.

abgeschlossen
6
Kantonale Vorprüfung

Die Vorprüfung erfolgt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Eingereicht wurden die Unterlagen am 19. Februar 2021. Der Vorprüfungsbericht ist am 24. Juni 2021 eingetroffen. Die Vorprüfungsergebnisse werden nun besprochen und allenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.

abgeschlossen
7
Öffentliche Auflage

Nach der kantonalen Vorprüfung erfolgt die öffentliche Auflage der ZPP Obstgarten. Während 30 Tagen hatten die stimmberechtigen Einwohner von Rubigen die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.

Es sind vier Einsprachen eingegangen.

abgeschlossen
8
Informationsanlass

Am Dienstag, 26. Oktober 2021 findet in der Aula Rubigen ein weiterer Informationsanlass zur ZPP Obstgarten ab.

19.30 Uhr - Begrüssung und kurze Einführung
19.40 Uhr - Vorstellung der ZPP und UeO Obstgarten sowie des Referenzkonzeptes
20.10 Uhr - Fragen und Antworten
21.00 Uhr - Schluss der Veranstaltung

abgeschlossen
9
Urnenabstimmung

Die Urnenabstimmung findet am 28. November 2021 statt.

ausstehend
10
Kantonale Genehmigung

Die von den Stimmbürgern beschlossenen Unterlagen werden vom Kanton genehmigt und in Kraft gesetzt.

ausstehend